Beitrittsbestätigung zum Verein "Der lebendige Rosenkranz".
In einem Art Mitgliedsausweis wurde der Beitritt zum Verein "Der lebendige Rosenkranz" bestätigt. Dessen Mitglieder - in Abteilungen von je 15 Personen - verpflichteten sich, "jedoch durchaus nicht unter einer Sünde, täglich ein Gesätz des Rosenkranzes zu beten und das betreffende Geheimnis zu betrachten." Wie dies genau gemacht werden sollte, war ebenfalls darin zu lesen:
B e m e r k u n g e n
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Der lebendige Rosenkranz ist ein Verein, dessen Mitglieder in Abteilungen von je 15 sich verpflichten, jedoch durchaus nicht unter einer Sünde, täglich ein Gesätz des Rosenkranzes zu beten und das betreffende Geheimnis zu betrachten. Eine solche Abteilung heißt Rose. Das Gesätz, nämlich w Vater unser, 10 Ave Maria und 1 Ehre sei Gott muß an einem vorschriftsmäßig geweihten Rosenkranze gebetet werden. Jedes Mitglied betet im ersten Monate seines Beitrittes das ihm hiebei zugewiesene Geheimnis; mit Beginn eines neuen Monates das auf das eben betrachtete Geheimnis folgende. Hat man das erste Geheimnis zu beten, so bete man auch das: Ich glaube an Gott, 1 Vater unser und 3 Ave und 1 Ehre sei Gott.
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Tritt für ein Mitglied ein Hindernis ein, die freiwillig übernommene Verpflichtung weiter gehörig zu erfüllen z: B. Durch weite Entfernung, durch Berufsgeschäfte usw., so soll dasselbe seinen Austritt aus der Rose dem Vorsteher melden.
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Jedes Mitglied soll zuweilen mit dem Vorsteher und dieser öfters mit dem geistlichen Leiter des Vereines zusammenzukommen suchen, zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Gebetsordnung.
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Wenn ein Mitglied stirbt, so mögen die übrigen Mitglieder der betreffenden Rose am ersten Tage, an dem sie einen vollkommenen Ablaß gewinnen können, die heiligen Sakramente empfangen und die heilige Kommunion, sowie den Ablaß für die Seele des Vertorbenen aufopfern, ferner einen heiligen Rosenkranz beten und mitsammen eine heilige Messe für dasselbe lesen lassen. Der Vorsteher der Rose hat einen solchen Todesfall den übrigen Mitgliedern anzuzeigen und sie an die Erfüllung der genannten Liebeswerke zu erinnern.
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Die Mitglieder sollen vor Allem die seligste Jungfrau in der Heiligkeit des Lebens nachzuahmen suchen. Insbesondere sollen die ledigen Mitglieder ihre jungfräuliche Unschuld sorgfältig bewahren und deshalb Alles vermeiden, was auch nur den Schein des Bösen an sich haben und die geringste Gefahr bringen könnte, namentlich Tanzunterhaltungen.
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Die Mitglieder sollen öfters und andächtig die hochheiligen Sakramente empfangen, und zwar nach dem Rate und der Anleitung des Beichtvaters, besonders an dem dritten Sonntage eines jeden Monates.
Diesem Verein ist beigetreten
Theres Stiepl
zu Rainbach am 27. April 1947
und hat mit dem 2. Geheimnis angefangen.
Vorsteher der II. Rose:
Maria Leitner Rainbach
Mit Genehmigung des Hochw. Ordinariates Linz. (12. Okt. 1899, Z. 1909.)
Fotos
Verfasser
transkripiert von Helmut Knogler (geb.1949), Labacher Straße 9, 4261 Rainbach i. M.
Info
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